Sonnenschutz und angetriebene Fenster, Türen und Tore müssen fest mit dem Baukörper verbunden sein. Dadurch kommt es leicht zur Übertragung von Betriebsgeräuschen durch Körperschall. WDVS-Fassaden und Gebäude mit Auswechslungen aus Stahl sind besonders häufig betroffen.
Eigentümer und Nachbaren beklagen sich in der Folge über Lärmbelästigung durch die Antriebe und verlangen Maßnahmen.
Ein Sachverständiger kann die Geräusche den Verursachern eindeutig zuordnen und Maßnahmen zur zur Vermeidung der Geräusche oder zur Schalldämmung in der Fassade erarbeiten.
Zu beachten ist jedenfalls die ÖNORM B 8115-2, Schallschutz und Raumakustik im Hochbau – Teil 2: Anforderungen an den Schallschutz und die ÖNORM B 5320 bzw. die ÖNORM 13830 bezüglich der Lastabtragung.
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